Da die Kurt Feirabend Stiftung eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist, gelten die allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen des Spenden- und Zuwendungsrechts. Dies bedeutet, dass Zuwendungen gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden können. Diese Steuerminderung gilt sowohl bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer.
Zuwendungsbestätigungen
Wenn Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen, tragen Sie bitte Ihre vollständige Anschrift im Betreff-Feld des Überweisungsträgers ein. Sollte Ihre Adresse nicht oder fehlerhaft übertragen worden sein, können wir Ihnen leider keine Quittung zuschicken. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns; wir helfen Ihnen gerne weiter. Wir sind bestrebt, Zuwendungsbestätigungen zeitnah nach dem Eingang Ihrer Spende auf unserem Konto zu versenden.